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Unternehmenssitz / Domizil

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Internationales Privatrecht

Rechtsgebiet:
Unternehmenssitz / Domizil
Stichworte:
Unternehmenssitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Unternehmenssitz ist nicht nur national, sondern auch international von Bedeutung, und zwar für die Anknüpfung von Rechts- und Steuerfolgen etc.

Allg. Anknüpfung

  • „Satzungssitz“ (IPRG 21 Abs. 1, LugÜ 53)
  • Bei Fehlen, da wo die Gesellschaft effektiv verwaltet wird („Verwaltungssitz“)

Rechtsanwendung

(anwendbares Recht für die Themen von IPRG 155)

  • Staat, nach dessen Recht die Gesellschaft organisiert ist (IPRG 154 Abs. 1: Personalstatut)
  • Bei Nichterfüllung der Organisations-Voraussetzungen nach dem Recht des Staates, wo die Gesellschaft verwaltet wird (IPRG 154 Abs. 2: Sitztheorie)
  • Sonderanknüpfung bei Ansprüchen aus öffentlicher Ausgabe von Beteiligungspapieren und Anleihen (IPRG 156).

Gerichtsstand

  • Sitz
  • Alternativgerichtsstand
    • am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten (IPRG 151 Abs. 2)

Anerkennung ausländischer Entscheide über gesellschaftsrechtliche Ansprüche

Zweigniederlassung

In der Schweiz gelegene Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit Sitz im Ausland unterstehen gemäss IPRG 160 Abs. 1 schweizerischem Recht.

» Informationen zur Zweigniederlassung

» Informationen zum Firmenrecht in der Schweiz

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