Bei der örtlichen Anknüpfung ist
- der Sitz eine Politische Gemeinde
- das Domizil eine Anschrift
Der Unternehmenssitz im weiteren, nicht rechtlichen Sinne wird bestimmt durch:
- STANDORTWAHL
- Standortkategorien
- Standortfaktoren
- Standortwahl-Verfahren
- UNTERNEHMENSSITZ
- Örtliche Anknüpfung = eine Politische Gemeinde
- UNTERNEHMENSDOMIZIL
- Örtliche Anknüpfung = eine Anschrift
Unternehmenssitz
Nicht nur Privatpersonen benötigen einen örtlichen Anknüpfungspunkt (Wohnsitz), sondern auch juristische Personen: den Sitz oder Unternehmenssitz. Der Sitz des Unternehmens ist der örtliche Anknüpfungspunkt, der frei gewählt werden kann (sog. Satzungssitz). Fehlt es an einem rechtsgeschäftlichen Sitz, befindet sich der Sitz am Ort, wo das Unternehmen die Verwaltung führt (sog. tatsächlicher Sitz). Die Auffangregel des „tatsächlichen Sitzes“ stellt sicher, dass jede schweizerische Gesellschaft ihren Sitz hat.
» Verlegung des Unternehmenssitzes in der Schweiz
» Verlegung einer Gesellschaft in die Schweiz / ins Ausland
Rechts- und Steuerfolgen des Unternehmenssitzes:
Hinweis: Ein Gemeindename, der in der Schweiz mehrmals besteht, ist durch die Kantonsangabe zu präzisieren (z.B. Buchs ZH / Buchs AG / Buchs SG oder Pfäffikon ZH / Pfäffikon SZ).
Rechtsdomizil
Das Rechtsdomizil ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann.
» Eigene Büros und c/o-Adresse
» Keine eigenen Büros > Domizil
» Domizilhalter und Domizilerklärung
Musterschreiben und Vorlagen
Muster für Sitzverlegungs-Urkunden, Statuten, Handelsregisteranmeldung, Domizilverträge und Domizilannahmeerklärung finden Sie unter » Muster.